Alle Mitglieder zur Abstimmung eingeladen
Am Freitag (18. März) um 19.30 Uhr gilt es eine bedeutsame Entscheidung zu treffen. In getrennten Versammlungen der Abteilungen Handball des TSV Malsch und des TSV Rot wird über die Bildung einer Spielgemeinschaft für den gesamten Handballspielbetrieb der beiden Vereine abgestimmt.
Alle Mitglieder des TSV Malsch und TSV Rot (also nicht nur die der Abteilung Handball) sind herzlich eingeladen an der Versammlung teilzunehmen, ganz besonders natürlich diejenigen, die es persönlich betrifft: Die aktiven Handballspieler*innen. Stimmberechtigt ist beim TSV Malsch jedes volljährige Mitglied, beim TSV Rot jedes Mitglied, das 16 Jahre oder älter ist. Da es eine wirklich bedeutsame Entscheidung ist und der Ausgang der Abstimmung keineswegs offensichtlich, ist es wichtig, dass möglichst viele Mitglieder kommen, um an der Abstimmung teilzunehmen und mit ihren Stimmen die Spielgemeinschaft unterstützen.
Die Einladung der Versammlungen findet Ihr hier: Außerordentliche Abteilungsversammlung Handball.
Im Folgenden haben wir ein paar Fragen zusammengetragen, die Ihr Euch vielleicht bzgl. der Spielgemeinschaft und den Abstimmungen stellt:
Fragen und Antworten (FAQ) zur Spielgemeinschaft und den Abstimmungen
FAQ zur Spielgemeinschaft
Frage: Wird über einen Zusammenschluss der Vereine abgestimmt?
Antwort: Nein! TSV Malsch und TSV Rot bleiben weiterhin unabhängige Vereine. Die Spielgemeinschaft umfasst allein den gesamten Handballspielbetrieb.
Frage: Warum ist die Spielgemeinschaft sinnvoll?
Antwort: Wir sind uns bewusst, dass es für manche ein schmerzlicher Prozess ist, nun mit dem früheren Lokalrivalen zusammen zu gehen. Zu den Glanzzeiten der beiden Handball-Abteilungen wäre das undenkbar gewesen. Aber die Zeiten haben sich geändert. Heute könnten beide Vereine jeweils alleine in fast keiner Jugendaltersklasse mehr eine Mannschaft stellen, geschweige denn attraktiven Handball spielen. Wenn wir also auch in 20 Jahren noch guten Handball in der Parkring- und der Reblandhalle spielen und sehen wollen, ist dieser Schritt unumgänglich.
Für die Jugend ist diese Gemeinschaft ohnehin schon gelebte Realität. Weit über die beiden Ortschaften Rot und Malsch hinaus sind Freundschaften entstanden, die man nicht auflösen will, nur weil man aus der A-Jugend in den Erwachsenen-Bereich kommt.
Frage: Was würde die Spielgemeinschaft für die JSG Rot-Malsch bedeuten?
Antwort: Die JSG Rot-Malsch würde in der neuen Spielgemeinschaft aufgehen, in der dann alle Jugend- und Erwachsenen-Mannschaften der beiden Stammvereine gebündelt werden. Da JSG bereits eine Spielgemeinschaft der beiden Vereine war, ändert sich für die JSG-Mannschaften außer dem Änderung des Namens der Spielgemeinschaft nicht viel.
Frage: Was würde die Spielgemeinschaft für erwachsenen Handballspieler beider Vereine bedeuten?
Antwort: Wie schon jetzt bei der JSG Rot-Malsch werden alle erwachsenen Handballspieler zu Teammitgliedern der neuen gemeinsamen Mannschaften. Sie trainieren gemeinsam (teilweise in Malsch, teilweise in Rot) und nehmen gemeinsam an den Liga- und Wettkampfspielen teil. Die JSG Rot-Malsch hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Weit über die beiden Ortschaften Rot und Malsch hinaus sind Freundschaften entstanden. Die Zusammensetzung der einzelnen Erwachsenen-Mannschaften wird durch die Spielwartteams der Männer und Frauen noch erarbeitet.
FAQ zu den Abstimmungen
Frage: Wer darf wo abstimmen?
Antwort: Alle volljährigen Mitglieder des TSV Malsch können in die Reblandhalle kommen und abstimmen. Alle Mitglieder des TSV Rot, die 16 Jahre oder älter sind, können ins Vereinsheim nach Rot kommen und dort abstimmen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, nicht nur die, die zur Handballabteilung gehören.
Frage: Wie viele Stimmen sind für den Beschluss nötig?
Antwort: Die Spielgemeinschaft kommt nur zustande, wenn in beiden Versammlungen jeweils mehr als 50% der anwesenden Mitglieder für die Spielgemeinschaft stimmen.
Frage: Was passiert, wenn in einer oder sogar beiden Versammlungen keine Mehrheit für die Spielgemeinschaft stimmt?
Antwort: Dann bleibt die JSG Rot-Malsch als Jugendspielgemeinschaft bestehen und im Erwachsenenbereich stellen die beiden Vereine wie bisher getrennte Mannschaften.
Frage: Was ist mit Mitgliedern die unter 18 Jahre (Malsch) bzw. unter 16 Jahre (Rot) sind?
Antwort: Sie dürfen an der Versammlung teilnehmen, dürfen aber nicht mit abstimmen.
Frage: Mein Kind ist Mitglied, aber noch unter 18 Jahre (Malsch) bzw. unter 16 Jahre (Rot). Kann ich an der Versammlung teilnehmen und für mein Kind die Stimme abgeben?
Antwort: Nein! Wenn Sie selbst auch Mitglied sind, können sie an der Abstimmung teilnehmen und abstimmen. Wenn Sie selbst kein Mitglied sind, können Sie nicht teilnehmen und auch nicht im Namen Ihres Kindes abstimmen.
Frage: Gibt es eine Briefwahl oder kann ich jemanden ermächtigen für mich abzustimmen?
Antwort: Nein! Das sehen die Satzungen der beiden Vereine leider nicht vor.
Frage: Wir haben eine Familienmitgliedschaft? Wer von uns darf teilnehmen und abstimmen?
Antwort: Jedes Familienmitglied, das dem Verein als Teil der Familienmitgliedschaft gemeldet ist, darf teilnehmen und jedes dieser Familienmitglieder, das mindestens 18 Jahre (Malsch) bzw. 16 Jahre (Rot) alt ist, darf abstimmen.