Von Seiten des BHV hat uns folgende Stellungnahme erreicht, die wir hier leicht verkürzt wiedergeben:
Klar ist, dass Training und Spielbetrieb im Amateursport jetzt bis Mitte Februar weiterhin nicht erlaubt sind.
Unser gemeinsamer Beschluss für alle Mannschaften in der BWOL und in den Spielklassen der Verbände HVW, SHV, BHV besagt, dass wir – falls wieder erlaubt – den Spielbetrieb bis spätestens zum Wochenende 13./14. März wieder aufnehmen würden. Außerdem muss davor eine dreiwöchige Trainings-/Vorbereitungszeit erlaubt sein; d.h. ab dem 22. Februar.
Als Verband sind wir gemäß Satzung und Spielordnung verpflichtet, Spielbetrieb zu ermöglichen und zu organisieren. Dies wurde übrigens von manchen Vereinen aus anderen Verbänden nach dem Abbruch der letzten Saison eingeklagt, mit Ankündigung einer Schadensersatzforderung. Mit der neuen Corona-Verordnung (gültig bis zum 14. Februar) bleibt demnach ein theoretisches Zeitfenster für eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs von 5 Tagen. Die Wahrscheinlichkeit einer Öffnung der bestehenden Corona-Regeln in diesen fünf Tagen darf (und muss) jeder für sich selbst abschätzen. Von Seiten des Verbandes bereiten wir uns auf beide Varianten vor.
Wir sind somit in Wartestellung. Der BHV hält die Möglichkeit einer Weiterführung der Runde offen. Das weitere Vorgehen wird sich entscheiden, sobald Bund und Land über den 14.2. hinausgehende Vorgaben definieren.
Stand: 22.01.2021